Fairness-Abkommen zur Kommunalwahl in Bergheim: Korrektur der Berichterstattung
Bergheim, 25. August 2025 – In einem am 30.06.2025 um 07:54 Uhr von Radio Erft ausgestrahlten Beitrag mit dem Titel „Parteien schließen Fairness-Abkommen für Kommunalwahl“ wurde berichtet, dass sich „nahezu alle Parteien“ in Bergheim auf ein Fairness-Abkommen zur Kommunalwahl geeinigt hätten. Als einzige nicht beteiligte Partei wurde ausschließlich die AfD benannt.
Die AfD Bergheim wurde vor Veröffentlichung weder kontaktiert noch angehört – entgegen dem journalistischen Sorgfaltsgebot und dem etablierten journalistischen Standard. Die in Artikel 1 des Pressekodex des Deutschen Presserats verankerte Regel „Audiatur et altera pars“ (man höre auch die andere Seite) verpflichtet Redaktionen zur Anhörung Betroffener vor Veröffentlichung kritischer Berichterstattung.
Die von Radio Erft veröffentlichte Darstellung erweckte beim Hörer den falschen Eindruck, die AfD sei bewusst oder willentlich nicht Teil des Fairness-Abkommens geworden, obwohl der Partei weder eine Beteiligung angeboten wurde, noch eine Möglichkeit zur Stellungnahme eingeräumt worden ist. Die Berichterstattung stellte somit eine einseitige und verzerrte Darstellung dar, die geeignet ist, das Ansehen der AfD Bergheim im politischen Wettbewerb zu beeinträchtigen.
Radio Erft hat sich, nach Aufforderung durch den AfD Kreisverband, ohne Anerkennung einer Rechtspflicht und ohne Präjudiz für die Sach- und Rechtslage, entschlossen, die Meldung zu korrigieren. Den korrigierten Artikel können Sie über den folgenden Link einsehen: Radio Erft.
Für Rückfragen steht Ihnen unser Presseteam gerne zur Verfügung.
Kontakt: Alternative für Deutschland (AfD) Bergheim/Bedburg/Elsdorf Pressestelle E-Mail:
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