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Mittwoch, Oktober 08, 2025
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Die Kommune: Selbstständige Gemeinschaft statt hilfloser Befehlsempfänger

Die AfD will das kommunale Steuerrecht und Finanzwesen grundsätzlich so gestalten, dass eine tragfähige und wirtschaftliche Haushaltsführung wieder möglich wird und "kommunale Selbstverwaltung" kein leerer Begriff mehr ist. Die Realität ist gekennzeichnet durch explodierende Soziallasten und die Folgen der Massenmigration. Das Abwälzen der Folgekosten gesamtstaatlicher politischer Entscheidungen auf die Kommunen schadet dem unmittelbaren Lebensumfeld der Bürger – vor Ort in der Stadt und der Gemeinde. 

Die AfD steht für hohe Qualitäts-, Sozial- und Umweltstandards. Vor kostentreibenden Auswüchsen solcher Standards müssen die Kommunen aber geschützt werden.

1. Einfaches und gerechtes kommunales Steuerrecht – Abschaffung der Grundsteuer 

Die reformierte Grundsteuer ist immer noch kompliziert und wahrscheinlich verfassungswidrig. Trotz zugesicherter Aufkommensneutralität zeichnet sich eine deutliche Steuererhöhung für die meisten Eigentümer ab, was die Mietnebenkosten ebenfalls erhöht. Auf die Finanzgerichte rollt eine Klagelawine zu. Das kommunale Steuerkonzept der AfD beinhaltet unter anderem die Abschaffung der Grundsteuer, die durch eine hebesatzfähige Beteiligung der Gemeinden an der Einkommen- und Körperschaftsteuer ersetzt wird. Durch die vereinfachte Erhebung wird die Verwaltung entlastet, besteuert wird nach wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit.

2. Weitblickende und solide Finanzpolitik

Der kommunale Haushalt soll ausgeglichen und langfristig tragfähig sein. Investitions- und Ausgabenentscheidungen müssen ideologiefrei allen Bürgern dienen und ihre Folgekosten berücksichtigt werden. Fördermittel für Kommunen führen zwar manchmal zu sinnvollen kommunalen Investitionen, aber immer auch zu großem bürokratischem Aufwand. Die AfD steht für kommunale Selbstverwaltung samt angemessener finanzieller Ausstattung statt Fremdbestimmung durch Fördermittelvergabe. Luxusausstattungen sowie ideologische Vorhaben, wie „Gender Mainstreaming“ oder „Diversity Management“, sind Geldverschwendung und werden von uns grundsätzlich abgelehnt.

3. Finanzierung und Altschulden

Ursache kommunaler Überschuldung ist, neben lokalem Missmanagement und Versagen der Kommunalaufsicht, die jahrelange strukturelle Unterfinanzierung für Pflichtaufgaben, vor allem im Sozialbereich. Wir befürworten eine Übernahme von Altschulden gemäß dem Verursacherprinzip sowie einen höheren Anteil an den Steuereinnahmen für die Kommunen. Vorgaben von Bund und Land sind von diesen vollständig zu finanzieren.

4. Sparen durch Effizienz

Die Verwaltungen müssen durch Bürokratieabbau entlastet und effizienter werden, unter anderem durch koordinierte Digitalisierung, Anwendung von KI und flexibleren Personaleinsatz. Wo Synergieeffekte möglich sind, sollten Kommunen diese durch Zusammenarbeit nutzen. Der Effizienz dienen auch regelmäßige und frühzeitige Überprüfungen des gesamten Verwaltungshandelns auf Notwendigkeit und Sinnhaftigkeit, ggf. durch externe Fachleute.

5. Investieren für lebenswerte Kommunen

Zum Abbau der sichtbar wachsenden Investitionsrückstände muss der Anteil der Investitionsausgaben am Gesamtbudget der Kommunen steigen, insbesondere für Attraktivität, Standortqualität und Verbesserung der Infrastruktur. Dazu müssen Investitionshemmnisse und komplizierte Vorgaben im Vergaberecht konsequent beseitigt werden.

Darüber hinaus sprechen wir uns für eine größere Bürgerbeteiligung durch Senkung der Hürden für Bürgerbegehren bzw. -entscheide aus.

6. Konnexitätsprinzip einhalten

Das Konnexitätsprinzip wird im Artikel 104 a des Grundgesetzes geregelt. Es besagt, dass diejenige staatliche Ebene, die eine Ausgabe veranlasst, auch die damit verbundene Finanzierung zu leisten hat („Wer bestellt, bezahlt“). In der Praxis wird dieses Prinzip zulasten insbesondere der Kommunen nicht durchgehend eingehalten, was dort zu erheblichen finanziellen Belastungen führt. Wir fordern die strikte Einhaltung des verfassungsrechtlich geregelten Prinzips.

7. Senkung kommunaler Steuern

Im Rhein-Erft-Kreis sind kommunale Steuern überdurchschnittlich hoch: Elsdorf erreicht beispielsweise mit einem Grundsteuer-B-Hebesatz von 1010 % einen bundesweiten Spitzenwert. Auch die Gewerbesteuer liegt vielerorts deutlich über dem NRW-Durchschnitt von 437 %, etwa in Erftstadt mit 730 %. Die AfD setzt sich für steuerliche Entlastungen durch niedrigere Hebesätze und für eine solide Haushaltspolitik ein. (Quelle: Bund der Steuerzahler)

8. Verantwortlicher Umgang mit Steuergeldern

Kostenexplosionen wie beim „Haus der Bildung“ in Kerpen-Horrem von einstmals geplanten rund zehn Millionen Euro auf letztlich bis zu 30 Millionen Euro (u.a. aufgrund einer noch größeren Photovoltaikanlage und einer Wärmepumpe) sind, wenn nicht als umverteilende Lobbyarbeit, dann zumindest als Planungsfehler abzulehnen und einen Riegel vorzuschieben.

9. Zuwendungen an Nichtregierungsorganisationen reduzieren

Wir fordern eine detaillierte, objektive Prüfung von Organisationen im Rhein-Erft-Kreis und deren Projekten, mit dem Ziel, unnötige und ideologiebasierte Ausgaben einzusparen. Solche Organisationen (gemeinnützige Vereine, Stiftungen, gGmbH) sollen auf satzungsfremde politische Aktivitäten überprüft werden, um deren Gemeinnützigkeit ggf. (rückwirkend) aberkennen zu lassen.

10. Öffentliche Ausschreibung von Pensionsfonds

Die Vergabe der Verwaltung der Beamtensicherung des Rhein-Erft-Kreises soll zukünftig auf Basis einer ordentlichen öffentlichen Ausschreibung erfolgen. Der Kapitalstock der Beamtenabsicherung des Rhein-Erft-Kreises beträgt mehr als 41 Millionen Euro. Es ist nicht nachzuvollziehen, weshalb diese substanzielle Vermögensverwaltung freihändig vergeben wird.

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